Ziemlich zu Beginn unseres Engagements für das Krankenhaus in Altenkirchen hatten wir einen Post veröffentlicht, dass für die Sanierung und den Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Altenkirchen 10.300.000 EUR in den Jahren 2005 – 2011 an Fördergeldern gezahlt worden seien. Das waren die Zahlen, die wir seinerzeit bei unseren Recherchen finden konnten.
Inzwischen hat die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Herrn Dr. Reuber und Herrn Wäschenbach vom 30.08.2024 (Drucksache 18/10305) hin diese Zahlen konkretisiert:
- Generalsanierung: 1. und 2. Bauabschnitt 7.260.344,71 EUR
- Generalsanierung: 3. Bauabschnitt 10.735.595,63 EUR
- Generalsanierung: 4. Bauabschnitt 8.542.900,00 EUR
- EDV-System: 768.000,00 EUR
- Sporthalle Kinder-/Jugendpsych. (KII) 411.000,00 EUR
- Errichtung einer Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie 1.653.000,00 EUR
Macht zusammen: 29.370.840,34 EUR
Sollte die für den Neubau vorgesehene Förderung von 90 % Land bei einem Eigenanteil von 10 % des Trägers auch früher schon praktiziert worden sein, dann hätte der Träger noch einen Eigenanteil von knapp 3.000.000 EUR selbst zu finanzieren gehabt.
Dieses Geld muss erwirtschaftet werden. Krankenhäuser haben nur einen minimalen Rahmen, Gelder zu erwirtschaften, die nicht für den Krankenhausbetrieb vorgesehen sind, z. B. über Parkplätze und evtl. Mieteinnahmen für eine Cafeteria.
Man muss also davon ausgehen, dass für den Eigenanteil Gelder umgeschichtet wurden, die eigentlich für die Betriebskosten des Krankenhauses inkl. Pflege vorgesehen sind und die von den Krankenkassen kommen.
Die Finanzierung eines Krankenhauses ist zweigeteilt:
- Investitionskosten muss das jeweilige Bundesland übernehmen
- Betriebskosten werden über die Behandlungskosten durch die Krankenkassen bezahlt
(Interessante Lektüre dazu: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhausfinanzierung.html)
In keinem Gesetz steht, dass die Länder nur 90 % fördern sollen/dürfen.
Hinweis: Es ist für uns nirgendwo ersichtlich, ob die Maßnahmen von 2005-2011 in voller Höhe gefördert wurden. Aufgrund der Aussage des Bundesgesundheitsministeriums, dass die Investitionskosten aller Bundesländer sich seit 1993 von 3,9 Milliarden EUR auf 2021 nur noch 3,3 Milliarden EUR reduziert haben (bei gleichzeitiger allgemeiner Kostensteigerung in 28 Jahren), ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die 90%-Förderung, wie sie bei einem Neubau zu tragen gekommen wäre, nicht schon seit einigen Jahren praktiziert wurde.